Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg, nicht einmal mehr 100 km von unserem Landkreis entfernt, sowie die ungeklärte Situation in Westpolen lässt das Risiko der Einschleppung der ASP auch über das Schwarzwild steigen. Um einen Eintrag der Seuche frühzeitig erkennen zu können, werden in den an Polen und einigen an Brandenburg angrenzenden Landesteilen entsprechende Maßnahmen angeordnet. Die Maßnahmen gelten ab 01.11.2020. Diese Maßnahmen gelten nur in den in der Verfügung genannten Ämtern, Städten und Gemeinden! Für alle anderen Gebiete des Landkreises gilt das (hoffentlich bekannte) Merkblatt zur Beprobung aller Indikatortiere (Fallwild, auch verweste Stücke, Unfallwild, krank erlegtes Wild) mittels Tupfer mit Blut oder Blutprobe bzw. großer Knochen/ganze Gliedmaße bei völlig verwesten Stücken! Es ist zu finden auf der Internetseite des Landkreises https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/ unter dem Suchwort „ASP“ bzw. in der Rubrik „Aktuelles → Veterinär und Lebensmittel → Jagd.
Bis zum Vorliegen eines negativen Befundes soll das Fallwild vor Ort verbleiben. Anschließend kann es entweder vergraben oder in die Kadavertonnen der Landesforst entsorgt werden. Auf jeden Fall ist bei einem Fallwildfund zuerst der Amtstierarzt zu informieren!
Die vorliegende Verfügung ist mit dem Nachbarkreis VG und dem Land abgestimmt. Derr Landkreis Uckermark in Brandenburg hat ähnliche Maßnahmen verfügt.
Ich bitte Sie um Information der betroffenen Jäger auf den Ihnen zur Verfügung stehenden Kanälen des Jagdverbandes und der Hegegemeinschaften sowie durch persönliche Kontakte. Eine der Allgemeinverfügung entsprechende Presseerklärung geht ebenfalls raus. Die gebietsbezogen noch nicht betroffenen Jagdverbände und Forstämter informiere ich hiermit nachrichtlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Guntram Wagner
Amtsleiter
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg Gartenstraße
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Tel. 0395 57087-2270
Fax: 0395 57087-64390
Mobil: 0170/5862954
Email: Guntram.Wagner@lk-seenplatte.de
Internet: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Die Anträge für die Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Schwarzwild und für den Einsatz von Jagdgebrauchshunden bei revierübergreifenden Ansitzdrückjagden können unter den folgenden Links abgerufen werden.
Stand 31. März 2020
„Die Jagdausübungsberechtigten benachbarter Jagdbezirke sind verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach der Entstehung neuer Jagdbezirke oder nach dem Wechsel eines Jagdausübungsberechtigten eine Wildfolgevereinbarung schriftlich abzuschließen und diese bei der Jagdbehörde anzuzeigen.“
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit! Insofern ist die allgemeine Annahme, dass man nicht zwingend mit seinen Reviernachbarn eine Wildfolge vereinbaren muss,
da sonst automatisch die gesetzliche Wildfolge in Kraft tritt, nicht richtig.
Ältere WFV bleiben davon unberührt, wenn bei einer Neuverpachtung keine neuen Jagdbezirke mit neuen Nachbarn entstanden sind und sie der UJB vorliegt.
Bei der Wildfolge können natürlich individuelle Regelungen getroffen werden. Der nachfolgende Link ist ein Muster vom Landesjagdverband MV.
Medieninformation des Landkreises Ludwigslust-Parchim; 2017-12-15
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung rät Hundeführern und Jägern zur Einhaltung von Hygieneregeln
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist kürzlich ein Jagdhund an den Folgen der Aujeszkysche Krankheit verendet. Der für Menschen ungefährliche Erreger dieser Krankheit wird von Wildschweinen übertragen. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises appelliert in diesem Zusammenhang vorsorglich an Hundeführer bei Jagden und an Jäger, Hygieneregeln zu beachten.
Eine Reihe von Krankheitserregern am Tier haben die Eigenschaft auch den Menschen oder andere Haustiere erkranken zu lassen. Beim Wildtier obliegt es in erster Linie dem Jäger, die Gesundheit des Wildtieres vor dem Erlegen und nach dem Aufbruch einzuschätzen. Einige Erkrankungen verlaufen jedoch unauffällig und sind am Wildtier kaum erkennbar, gerade für diese Fälle ist die Einhaltung von Hygieneregeln unabdingbar.
Dieser Sachverhalt gilt mitunter für die Aujeszkysche Krankheit beim Wildschwein. Diese Tiere erkranken häufig ohne äußerliche Erscheinungen, tragen aber den Erreger, ein Virus, in sich. Das Virus der Aujeszkysche Krankheit ist für den Menschen absolut ungefährlich, kann aber andere Haustiere befallen. In diesem Falle verläuft die Krankheit immer tödlich. Besonders gefährdet sind Fleischfresser, wenn sie zum Beispiel Fleisch, Blut oder Teile von Innereien von Wildschweinen bei oder nach der Jagd aufnehmen. Ein markantes Symptom ist extremer Juckreiz, der 2 bis 9 Tage nach Aufnahme von rohen Teilen von Schwarzwild. Wesensveränderungen, Verweigerung der Nahrungsaufnahme, Schluckbeschwerden (Speicheln), Lähmungserscheinungen und vereinzelt Aggressivität oder angstvolles Verhalten sind begleitende Krankheitszeichen. Eine Übertragung des Virus ist bei Beachtung einiger Grundregeln sehr selten, aber wie kürzlich geschehen, leider nicht unmöglich.
Hundeführer bei Jagden sollten unbedingt darauf achten, Kontakte von Jagdhunden mit Wildschweinen auf das Notwendigste zu beschränken. Ganz wichtig ist:
Was müssen darüber hinaus Schweinehalter, die selbst Jäger sind, beachten?
Hundehalter, die den Verdacht oder den Ausbruch der Aujeszkyschen Krankheit an ihrem Haustier befürchten, sollten umgehend das für sie zuständige Veterinäramt verständigen.
Kontakt für Rückfragen:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Andreas Bonin
Pressesprecher
03871 722-9203